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Uns liegt eine Abmahnung vom 14.04.2015 der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte zum Film THE LEGO MOVIE vor, mit dem eine  Urheberrechtsverletzung der Hamburger Rechteinhaberin WARNER BROTHERS Entertainment GmbH beanstandet wird, die durch ein öffentliches Anbieten des Films über die Internet-Tauschbörse bittorrent zu einem Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch geführt haben soll.

Was wird in der Abmahnung The Lego Movie von Waldorf Frommer Rechtsanwälte gefordert?

Gefordert wird von WALDORF FROMMER Rechtsanwälte ein sofortiges Unterlassen weiterer Rechtsverletzungen, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie den Ersatz des entstandenen Schadens in Form eines pauschalierten Lizenzschadensersatzes von 600 € und Anwaltskosten von 215 €, insgesamt 815 €, um die Angelegenheit kurzfristig zu beenden.

Was können Sie gegen eine Abmahnung von Waldorf Frommer tun?

Bei einem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung sollten Sie anwaltlichen Rat einholen, um mit Ihrem Anwalt gemeinsam zu entscheiden, wie in Ihrem Fall weiter zu verfahren ist. Es empfiehlt sich meistens nicht, den verlangten Schadensersatzbetrag anstandslos zu zahlen und die von den Rechtsanwälten WALDORF FROMMER vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ungeprüft abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. In vielen Fällen gibt es Möglichkeiten, die Zahlung zu reduzieren oder gar ganz abzuwenden. Wir unterstützen Sie insoweit gerne.

Nehmen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls durch meine Kanzlei in Anspruch. Wenn Ihnen kein Vorwurf als Täter der Handlung oder Störer als Anschlussinhaber zu machen ist und keine Rechtsverletzung vorliegt, sollten Sie keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten. In anderen Fällen muss kurzfristig eine alternative Lösung gefunden werden.


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