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Mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung schließen Sie die sogenannte Wiederholungsgefahr nach Erhalt einer Abmahnung aus. Aber, was ist ansonsten noch zu beachten?

Wie Sie richtig auf eine Abmahnung reagieren, erfahren Sie umfassend in meinem folgenden Beitrag.

1. Vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die Abmahnung ist für Mitbewerber und Rechteinhaber ein schnelles und kostengünstiges Instrument, um einen Verletzer von Rechten ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung wieder auf den rechtmäßigen Weg zu führen. Meistens ist der Abmahnung daher schon eine strafbewehrte Unterlassungserklärung vorformuliert beigefügt. Dies soll dem Abgemahnten erleichtern, die gewünschte Erklärung abzugeben.

2. Kurze Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung

Zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erhalten Sie regelmäßig wenig Zeit. Dies erschwert Ihnen, kurzfristigen Rechtsrat darüber einzuholen, ob es sinnvoll ist, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Der Entscheidungsdruck, der auf Ihnen lastet, ist daher enorm.

Hintergrund für die kurzen Fristen sind allerdings die in dieser Rechtsmaterie geltenden kurzen Dringlichkeitsfristen (in der Regel 1 Monat nach Kenntnis des Verstoßes). Innerhalb dieses Zeitraums muss ein Abmahner bei Scheitern des außergerichtlichen Abmahnungsprozesses ein gerichtliches Eilverfahren einleiten. Letzteres kann z.B. ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sein.

3. Strafbewehrte Unterlassungserklärung | Sinn und Zweck.

Mit der Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (UVE) erklärt ein abgemahnter Rechtsverletzer gegenüber dem Rechteinhaber, die Verletzungshandlung/en zukünftig zu unterlassen. Gleichzeitig bietet der Unterlassungsschuldner an, für den Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Zwischen den Parteien entsteht dann ein schuldrechtlicher Unterlassungsvertrag. Der Unterlassungsvertrag ist eine relativ kostengünstige Möglichkeit, einen Streit über ein rechtswidriges Verhalten beizulegen und einen weitergehenden gerichtlichen Rechtsstreit zu vermeiden.

4. Was versteht man unter strafbewehrt?

Strafbewehrt wird die Unterlassungserklärung dadurch, dass sich der Unterlassungsschuldner neben der Unterlassung sogleich verpflichtet, eine Vertragsstrafe für den Wiederholungsfall an den Unterlassungsgläubiger zu zahlen. Der Unterlassungsgläubiger hat dann die Möglichkeit, die Vertragsstraferklärung anzunehmen, sodass ein Unterlassungsvertrag über den zu regelnden Streitfall zustande kommt. Ein solcher Unterlassungsvertrag kann dann eine 30-jährige oder sogar lebenslange Unterlassungsverpflichtung des Unterlassungsschuldners auslösen. Die Abgabe einer solchen Erklärung hat also in der Regel weitreichende Folgen und sollte daher sorgfältig – ggf. unter Hinzuziehung eines spezialisierten Rechtsanwalts – abgewogen werden.

5. Vertragsstrafen | Welche Arten gibt es?

Vertragsstrafen werden meistens in zwei unterschiedlichen Varianten verlangt, die beide rechtlich zulässig sind:

5.1 Feste Vertragsstrafe

Entweder, es wird schon in der Unterlassungserklärung eine feste Vertragsstrafe festgelegt, die dann im Falle eines ersten Verstoßes meistens bei 5.000 € bis 6.000 € liegt.

5.2 Sogenannter Hamburger Brauch

Oder es wird eine Vertragsstrafe in das billige Ermessen des Unterlassungsgläubigers gestellt, die dann von einem zuständigen Gericht überprüft werden kann.

Unabhängig von der Annahme der Unterlassungserklärung entfällt aber bereits mit der Abgabe einer ausreichenden und strafbewehrten Unterlassungserklärung die sogenannte Wiederholungsgefahr, die Voraussetzung für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist. Nach Abgabe einer inhaltlich ausreichenden Unterlassungserklärung ist daher die Gefahr von gerichtlichen Auseinandersetzungen in Bezug auf den Unterlassungstatbestand gebannt.

6. Modifizierte Unterlassungserklärung | Bedeutung

Eine Modifizierung erfährt die Unterlassungserklärung durch eine fachliche Abänderung auf das erforderliche Maß des Erklärungsinhalts einer häufig vom Abmahner vorgegebenen Unterlassungserklärung. Bei letzterer besteht die Gefahr, dass diese zu weitgehend formuliert ist und über das rechtlich im konkreten Fall Erforderliche hinausgeht. In der Regel besteht auch die Gefahr, dass mit der Abgabe der Unterlassungserklärung ein Schuldeingeständnis verbunden ist. Dies sollte in jedem Fall vermieden werden, um sich bei späteren Unklarheiten nicht ungewollt zu binden (d.h. zu präjudizieren).

7. Sie sind sich unsicher, ob Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben sollen?

Wenn Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben sollen oder eine solche von einem Rechteverletzer fordern, fragen Sie sicherheitshalber über mein Kontaktformular nach. Ich kenne mich mit der konkreten Rechtsmaterie gut aus. Nehmen Sie meine kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch, bevor Sie sich langfristig binden. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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