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Ein wettbewerbsrechtlicher Abmahnungsgrund ist ein fehlender Link zur OS-Plattform (Online-Streitschlichtungsplattform der EU).

Link zur OS-Plattform der EU

1. Hintergrund der Verordnung zur Online-Streitbeilegung

Zur Erreichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus hat die Europäische Union (EU) die Verordnung Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2013 (ODR Verordnung) erlassen.

Hintergrund der Verordnung zur Online-Streitbeilegung im Rahmen der ODR-Verordnung ist laut der Europäischen Kommission der, dass den Verbrauchern Vertrauen in den digitalen Binnenmarkt gegeben werden müsse, damit dieser in vollem Umfang genutzt werden könne. Zu diesem Zweck soll es zukünftig einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige Möglichkeiten der Beilegung von Streitigkeiten geben, die sich aus dem online Verkauf von Waren oder der online Erbringung von Dienstleistungen ergeben. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund eines grenzüberschreitenden Onlinehandels.

Seit dem 15.02.2016 ist das neue EU-Streitschlichtungsportal in Betrieb und Deutschland hat die folgenden Streitbeilegungsstellen eingerichtet.

2. Für wen gilt die Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung?

Die Verpflichtung zum Vorhalt eines Links zur OS-Plattform gilt generell, für alle Onlinehändler innerhalb der Europäischen Union, die Fernabsatzgeschäfte mit Verbrauchern abschließen. Dies gilt unabhängig von der jeweiligen Art des Onlinehandels. Daher sind entsprechende Informationen auch bei eBay, bei Amazon und sonstigen Handelsplattformen erforderlich.

Dies gilt ebenso bei Social-Media-Plattformen, über die Sie Ihre Waren und/oder Dienstleistungen anbieten, wie Facebook, Twitter & Co. etc., einzustellen, sowie bei Angeboten, die über E-Mail erfolgen, beizufügen.

3. Online-Streitbeilegung – welche Informationspflichten bestehen genau?

Die Verordnung sieht insbesondere vor, dass Onlinehändler ab dem 09.01.2016

  • auf die neue Plattform zur Online-Streitbeilegung bei Verbraucherbeschwerden, kurz „Link zur OS-Plattform“, zu verlinken haben. Die OS-Plattform ist auf der folgenden Internetseite erreichbar https://ec.europa.eu/consumers/odr,
  • Der Link soll dem Verbraucher „leicht zugänglich“ sein.
  • Nach aktueller Rechtsprechung deutscher Gerichte muss der Link auch tatsächlich funktionieren, also aktiv und anklickbar sein.
  • Des Weiteren muss eine E-Mail-Adresse des Unternehmers angeben werden,
  • schließlich sind entsprechende Hinweise in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträgen aufzunehmen.

4. Handlungsempfehlung

a. Platzierung des Links zur OS-Plattform

Die Information und der Link sollten zukünftig gut lesbar beim Impressum eingefügt werden. Dies hat den Vorteil, dass damit gleich auch die E-Mail-Adresse angegeben wird. Letztere muss sich ohnehin in jedem Impressum befinden.

Die Informationspflicht gilt nicht nur für Betreiber von Onlineshops, sondern gleichermaßen für alle Handelsplattformen, wie eBay, Amazon, Etsy, Hood etc.. Aber auch die sozialen Medien, wie Facebook, Twitter & Co. dürfen nicht vergessen werden.

b. Wir empfehlen den folgenden Informationstext:

Die EU-Kommission stellt eine benutzerfreundliche Plattform zur Online-Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten, die sich aus dem online Verkauf von Waren oder der online Erbringung von Dienstleistungen ergeben (OS-Plattform), bereit. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Sollte z.B. bei eBay oder bei den Social-Media-Plattformen nicht genügend Platz vorhanden sein, dürfte auch die folgende Formulierung reichen. Wichtig ist, dass der Link auf jeder Internetseite aktiv, also anklickbar, gestaltet ist und direkt zur OS-Plattform führt.

Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) erreichen Sie unter folgendem Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr