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Sie haben ein rechtliches Problem und möchten zunächst unverbindlich eine kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch nehmen. Dies, um besser entscheiden zu können, wie Sie das Problem am besten lösen?

Setzen Sie kein Geld in den Sand, indem Sie überstürzt handeln!

Setzen Sie kein Geld in den Sand und nehmen meine kostenlose Ersteinschatzung in Anspruch

© ramonespelt | #41426701 | stock.adobe.com

Oder Sie haben eine Abmahnung aus dem Rechtsbereich Onlinehandel/E-Commerce, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht oder angrenzender Rechtsbereiche des Wirtschaftsrechts per Post oder per Telefax erhalten. Sie wissen nicht, was Sie als Nächstes tun sollen? Dann können Sie sich über mein Kontaktformular unverbindlich eine kostenlose Ersteinschätzung meiner Kanzlei einholen.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung

Meine Kanzlei hilft Ihnen gerne mit einer Ersteinschätzung weiter, z.B. in folgenden Situationen:

Urheberrechtliche Abmahnung

  • z.B. durch Filesharing auf einer Internettauschbörse wegen des damit verbundenen öffentlichen Anbietens von Musik, Filmen, Hörbüchern und Software
  • wegen ungenehmigter oder nicht lizenzierter Bildnutzung oder Fotonutzung
  • wegen der Verwendung eines Landkarten- oder Stadtplanausschnittes
  • nach Nutzung von Texten oder Nachrichten ohne Zustimmung des Urhebers

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

  • z.B. beim Onlinehandel durch irreführende Werbung gem. §§ 5 und 5a UWG, falsche oder fehlende Preisangaben, fehlende Widerrufsbelehrung oder fehlendes Widerrufsformular, Privatverkäufe etc.
  • wegen unlauterer oder irreführender Werbeanzeigen in Printmedien oder online Medien

Markenrechtliche Abmahnung

  • Verletzung einer registrierten Marke
  • Verkauf von Plagiaten
  • Entfernen oder Verändern der Markenverpackung

In fast allen Fällen eines Markenverletzungsvorwurfs müssen Sie schnell handeln, Ihnen wurden sehr kurze Fristen gesetzt. Und es drohen weitere kostenauslösende Maßnahmen seitens des Abmahners, wenn Sie nicht fachgerecht reagieren. Mit Rechtsanwalt Kai Harzheim können Sie unverbindlich im Rahmen eines informellen kostenlosen telefonischen Erstgesprächs die Chancen und Risiken Ihres Falles ansprechen. Es fallen für Sie insoweit nur Ihre Telefonkosten an.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, oder eine sonstige Frage haben, dann können Sie mir gerne Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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    Fachliche Kompetenz der Kanzlei Kai Harzheim | Rechtsanwalt

    Seit vielen Jahren beraten und vertrete ich meine Mandanten in datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen, wettbewerbs- oder markenrechtlichen Angelegenheiten. In diesen Bereichen blicke ich auf die Betreuung von mehr als 9.000 Verfahren zurück. Die Palette an Reaktionsmöglichkeiten ist vielfältig. Für fast jeden Fall lässt sich allerdings eine angemessene Lösung finden.

    Keine Experimente – erst kostenlose Ersteinschätzung vom Fachmann.

    Vertrauen Sie Ihren Fall einem Experten mit entsprechender fachlicher Expertise an.

    Der abmahnende Rechteinhaber möchte mit der Abmahnung meistens einer etwaigen Rechtsverletzung durch Sie kostengünstig abhelfen (Unterlassung). Letzteres kann durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfolgen. Diese wird in den meisten Fällen auch von Ihnen gefordert.

    Doch in den seltensten Fällen ist es ratsam, eine vorformulierte Erklärung abzugeben. Zudem will der Abmahner nicht unerhebliche Schadensersatzforderungen und gegebenenfalls weitere Nebenansprüche wie Auskunft gegen Sie durchsetzen.

    Ihre Chance liegt darin, mit anwaltlicher Hilfe weniger oder auch gar nichts an die Gegenseite zu zahlen.

    Es ist nach Erhalt von Abmahnungen äußerst wichtig, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um sich nicht noch tiefer in der Sache zu verstricken. Seit vielen Jahren berate und vertrete ich Mandanten bei strategischen Entscheidungen nach Erhalt einer Abmahnung. In diesem Fachbereich blicke ich auf die Betreuung vieler unterschiedlicher Fälle zurück. Machen Sie daher keine Experimente, nutzen Sie Ihre Chancen und wenden Sie sich gleich an einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit entsprechender Expertise.

    Wann entstehen Ihnen Kosten?

    Erst wenn Sie es ausdrücklich wünschen, unterbreite ich Ihnen ein Angebot für eine weitergehende vorgerichtliche Vertretung in Ihrer Angelegenheit. Dabei wird es sich in den meisten Fällen um einen pauschalen Festpreis handeln, der sich nach Art und Umfang Ihres konkreten Falles richtet. Erst wenn Sie mit meinem Angebot einverstanden sind und meiner Kanzlei einen Auftrag erteilen, fällt das vereinbarte Beratungshonorar an. Sie haben somit jederzeit volle Kostentransparenz und Kostensicherheit.

    Was leiste ich nach einer Beauftragung für Sie?

    Bei Abmahnungen in den oben genannten Bereichen setze ich mich dafür ein, dass Sie nur die wirklich notwendigen Maßnahmen ergreifen und hinsichtlich geltend gemachter Kosten im Idealfall gar nichts oder eine geringere Zahlung leisten, als gefordert.

    Vorerst sollten Sie weiterlesen und die folgenden Tipps beherzigen.

    Was Sie nach einer Abmahnung unbedingt beachten sollten.

    • Bleiben Sie ruhig und gelassen
      und handeln nicht überstürzt.
    • Keinen direkten Kontakt
      mit dem Abmahner oder dessen Anwalt aufnehmen. Im Regelfall sind Sie den rechtlichen Spezialisten fachlich unterlegen, sodass Sie Aussagen machen könnten, die später gegen Sie verwendet werden könnten.
    • Datum der Zustellung
      Vermerken Sie sich bitte, wann Ihnen die Abmahnung zugestellt wurde.
    • Frist einhalten
      Lassen Sie die Ihnen vom Abmahner gesetzte Frist auf keinen Fall verstreichen, auch wenn sie Ihrer Auffassung nach zu kurz bemessen sein sollte.
    • Reaktionspflicht
      Ignorieren Sie die Abmahnung nicht, auch nicht, wenn der Abmahnung z.B. keine Vollmacht beigefügt gewesen sein sollte. Es droht anderenfalls eine gerichtliche einstweilige Verfügung, die weitere erhebliche Kosten auslösen kann.
    • Nichts unterschreiben
      Geben Sie nicht voreilig eine vom Gegner vorformulierte Unterlassungserklärung ab. Derartige Erklärungen könnten lebenslange und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.
    • Keine Zahlung leisten
      Nehmen Sie keine Zahlung oder Teilzahlung an den Abmahner vor in dem Glauben, dann wird Ihnen schon nichts weiter passieren.
    • Anwaltlichen Rat einholen
      Lassen Sie die erhobenen Vorwürfe von einer spezialisierten Kanzlei wie KAI HARZHEIM | Rechtsanwalt im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung überprüfen. Dies, um festzustellen, welche Chancen und Risiken in Ihrem Fall bestehen und welche Handlungsalternativen Sie haben.
    • Achtung: Jeder Fall ist individuell und keinesfalls gleich gelagert. Sie sollten daher jeden Einzelfall überprüfen lassen und keine Vorlagen aus dem Internet oder älteren Fällen zur Lösung eines neuen Falles verwenden.
    • Vermeiden Sie Alleingänge

    Und jetzt – schicken Sie Ihre Abmahnung einfach zur unverbindlicher Einsichtnahme über das folgende Kontaktformular an uns!

    Zum Kontaktformular»