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Mir liegt eine Abmahnung der www.normani.de GmbH aus Kaufungen vom 17.01.2018 zur Prüfung vor. Es vertreten die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel aus München. Es handelt sich um eine Onlinehändlerin wegen unzulässigen Anhängens an eine Amazon-ASIN.

Abmahnung www.normani.de GmbH – Rechtlicher Hintergrund

Die www.normani.de GmbH ist nach eigenen Angaben ein mittelständisches Groß- und Einzelhandelsunternehmen, das seine Produkte u. a. über den Marktplatz („Marketplace“) des Internetanbieters Amazon vertreibt. Zum Produktportfolio gehören u.a. Baseballschläger, die über Amazon angeboten und vertrieben werden. Die Produkte seien mit dem Zeichen „normani“ gekennzeichnet.

Fertig zum Kampf, Karate Sportler mit Baseballschläger

© Roman Stetsyk – fotolia.com

Das Zeichen „normani“ sei markenrechtlich geschützt. Im vorliegenden Fall wird auf die deutsche Wortmarke 302017217020 „normani“, die am 31.05.2017 angemeldet und am 13.07.2017 in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen wurde, verwiesen. Die Marke genießt Schutz in der Klasse 28 u. a. für „Baseballschläger“.

Die www.normani.de GmbH sei darüber hinaus Inhaberin der geschäftlichen Bezeichnung „normani“ nach § 5 Abs. 2 MarkenG, da die Zeichenbestandteile „www. (…) .de“ und der Rechtsformzusatz „GmbH“ des Unternehmenskennzeichens www.normani.de GmbH bei der Prüfung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr keine Berücksichtigung fänden. Das Unternehmenskennzeichen „normani“ werde auch beim Vertrieb von Baseballschlägern eingesetzt.

Die www.normani.de GmbH will festgestellt haben, dass die Onlinehändlerin sich mit ihrem Amazon-Shop an das Amazon-Angebot der www.normani.de GmbH „angehängt“ habe, indem sie ihre Produkte unter derselben ASIN-Nummer wie die www.normani.de GmbH anbiete und vertreibe. Hierdurch würde sie zu verstehen geben, ein identisches Produkt wie die www.normani.de GmbH, also „normani‘-Baseballschläger zu vertreiben.

Dies sei jedoch nicht der Fall, wie die www.normani.de GmbH zwischenzeitlich anhand eines Testkaufs bestätigt bekommen habe. Die abgemahnte Onlinehändlerin vertreibe zwar ebenfalls Baseballschläger, nicht jedoch das Modell, das von der www.normani.de GmbH angeboten, beworben und vertrieben werde. Das Anhängen an die ASIN-Nummer der www.normani.de GmbH sei jedoch aus mehreren Gründen rechtlich unzulässig, wenn nicht tatsächlich das über diese Nummer angebotene Produkt geliefert werde.

Was fordert die Abmahnung ?

Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung binnen einer Woche sowie die Erstattung einer 1,5 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer, berechnet nach einem Gegenstandswert von 100.000,00 €. Dies entspricht netto 2.274,50 €.

Ferner wird binnen drei Tagen nach Unterzeichnung der Erklärung Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der Waren, insbesondere über Name und Anschrift des Herstellers, des Lieferanten und andere Vorbesitzer der Waren, der gewerblichen Abnehmer oder der Auftraggeber sowie über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Waren (§19 II MarkenG), ferner Auskunft über erzielte Umsätze (€ oder Stückzahlen) sowie Auskunft über den durch den Vertrieb der fraglichen Waren erzielten Gewinne verlangt.

Abmahnung www.normani.de GmbH – Was können Sie tun?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der www.normani.de GmbH erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Übersenden Sie uns einfach die erhaltene Abmahnung über das Kontaktformular. Wir werden diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfen wir Ihnen dann im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.


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