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Mir liegt eine Abmahnung von Herrn Roger Pötz zur Bearbeitung vor. Die Kanzlei Diesel Schmitt Ammer Rechtsanwälte aus Trier vertreten den Abmahner. Betroffen ist ein privater Anbieter bei eBay, der dort nach Ansicht von Herrn Pötz in einem gewerblichen Ausmaß Münzen zum Verkauf anbietet.

Abmahnung von Roger Pötz – Hintergrund

Herr Pötz ist Münzenhändler. Nach den Ausführungen von Diesel Schmitt Ammer Rechtsanwälte hat der Betroffene bei eBay Angebote zum Verkauf von Münzen veröffentlicht und diese als privat deklariert. Es besteht jedoch (aufgrund der Vielzahl und der Art und Weise der Angebote) kein ernsthafter Zweifel an der Gewerblichkeit der Handelsaktivitäten.

Dadurch verschafft sich der Betroffene erhebliche unlautere Wettbewerbsvorteile, indem er den beteiligten Verkehr über die Gewerblichkeit der Angebote hinwegtäuscht und den Verbraucher pflichtwidrig nicht über seine Rechte informiert.

HINWEIS: Lesen Sie zum Thema gewerblicher Privatverkauf auch unseren Beitrag zur Abmahnungsgefahr beim gewerblichen Privatverkauf.

Abmahnung von Roger Pötz | Fehlende Belehrungen und Informationen

Die wettbewerbsrechtlichen Vorwürfe lauten, dass der betroffene Privatanbieter:

  • den Verbraucher im Fernabsatzhandel nicht über das Bestehen oder Nichtbestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts belehrt.
  • den Verbraucher nicht über das Muster-Widerrufsformular belehrt, das dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden muss und das er für die Ausübung des Widerrufs verwenden kann, nicht aber verwenden muss.
  • kein Impressum zur Festststellung der Identität des Anbieters angibt
  • den Verbraucher nicht darüber informiert, wie der Kaufvertrag zustande kommt sowie darüber,
  • ob er die Vertragsdaten speichert und dem Käufer nach Abschluss des Kaufvertrags zugänglich macht.
  • Schließlich fehlt eine Information an den Verbraucher über die EU Plattform zur online Streitbeilegung sowie ein entsprechend anklickbarer Link zur entsprechenden Seite der EU Plattform.

Bei den monierten Belehrungs- und Informationspflichten handelt es sich nach den Darstellungen in der Abmahnung von Herrn Roger Pötz um Marktverhaltensregeln.

Forderungen der Abmahnung

Die Abmahnung von Herrn Roger Pötz fordert den Privatanbieter bei eBay auf, die genannten Wettbewerbsverstöße unverzüglich einzustellen. Des weiteren soll er eine ausreichende Unterlassungserklärung innerhalb einer Frist von einer Woche abgeben. Ein vorformulierter Vorschlag für eine Unterlassungserklärung ist beigefügt.

Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs droht Herr Pötz gerichtliche Maßnahmen zur Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs an. Die Anwälte fordern Abmahnkosten in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr auf Basis eines Gegenstandswertes von 20.000,00 €, mithin 1.171,67 € inkl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer sowie Erstattung von Testkaufkosten.

Was tun gegen die Abmahnung?

Sollten Sie auch eine Abmahnung von Roger Pötz erhalten haben, dann übersenden Sie mir bitte unverbindlich Ihre Abmahnung. Sofern Sie die Abmahnung der Rechteinhaberin als Abzocke ansehen und nicht reagieren, kann es passieren, dass diese gegen Sie gerichtliche Mßnahmen einleitet. Es sollte Ihr Ziel sein, die Sache so schnell und kostengünstig wie möglich zu beenden.

Fragen kostet nichts!


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    Verkaufen Sie in einem größeren Umfang gleichartige Waren regelmäßig bei eBay, nimmt die Rechtsprechung relativ schnell ein gewerbliches Handeln an. Gleichwohl sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalls gesondert zu prüfen. Möglicherweise sollten Sie erwägen, Ihre weiteren Verkaufstätigkeiten bei eBay als gewerblicher Händler fortzuführen. Wir helfen Ihnen dabei gerne mit unseren Programmen zur Online-Shop-Absicherung.


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