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Uns liegt eine Abmahnung von Stefan Raab, c/o Allendorf Media GmbH, Köln, zur Prüfung vor. MBBS Rechtsanwälte, Hamburg vertreten den Abmahner. Diese fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung,

  • es künftig zu unterlassen, eine Karikatur von Stefan Raab erneut öffentlich zugänglich zu machen, wie in der Vergangenheit unter bestimmten URLs geschehen.
  • Außerdem wird die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 571,44  € verlangt.

Abmahnung Stefan Raab – Hintergrund des Falls

Der Adressat des Unterlassungsanspruchs verwendete auf seiner Homepage eine Karikatur von Stefan Raab zu Werbezwecken.

Nach Ansicht der Rechtsanwälte von Stefan Raab ist eine Karikatur eine besondere Form des gemalten Bildnisses und unterliegt daher auch dem Schutz des Bildnisses nach dem Kunsturhebergesetz. Dieses Bildnis hat der Adressat des Unterlassungsanspruchs zu Werbezwecken auf seiner Homepage eingesetzt. Dies ohne Stefan Raab hierzu – ebenso wenig wie zur generellen Veröffentlichung – um seine Einwilligung zu bitten.

Die Karikatur steht auch in keinem Zusammenhang mit einer wie auch immer gearteten Berichterstattung. Sie dient allein der Illustration des Angebots des Adressaten des Unterlassungsanspruchs. Eine derartige Nutzung des Bildnisses von Stefan Raab verstößt gegen die Vorschriften des Kunsturhebergesetzes. Dies muss Stefan Raab nicht hinnehmen. Daher besteht ein Unterlassungsanspruch von Stefan Raab.

Abmahnung von Stefan Raab– was können Sie tun?

Wenn auch Sie eine urheberrechtliche Abmahnung von Stefan Raab erhalten haben, wenden Sie sich gerne über unser Kontaktformular an meine Kanzlei.

Entscheiden Sie danach, ob Sie uns mit der weitergehenden Betreuung der Angelegenheit beauftragen möchten. Insofern vereinbaren wir mit Ihnen gerne ein individuelles Pauschalhonorar.


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