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Mir liegt eine Abmahnung der Firma Splendid Film GmbH, Köln zur Prüfung vor. Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg mahnen mit Schreiben vom 07.06.2013 ab. Hintergrund ist eine angeblich unerlaubter Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes (Filesharing). Der Tatvorwurf liegt im Januar 2013.

Ermittlungsunternehmen: Guardaley Ltd.

Peer-to-Peer Netzwerk: BitTorrent

Was fordert die Abmahnung Splendid Film GmbH?

Unserem Mandanten wird von den Rechtsanwälten vorgeworfen, das US-amerikanische Action-Filmwerk „The Expendables 2 – Back for War“ (Ersterscheinung auf DVD Deutschland am 25.01.2013) durch einen Download unerlaubt auf einem Peer-to-Peer Netzwerk (Internet Tauschbörse) zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt zu haben.

Die Anwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Sie fordern ferner einen Vergleichsbetrag von EUR 800,00 als pauschaler Schadensersatz (Lizenzgebühr, Recherchekosten und Anwaltskosten), um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.

Update 15.05.2015

Mit Schreiben vom 15.05.2015 mahnt die Firma Splendid Film GmbH, Köln wieder ab. Auch hier vertritt die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte aus Hamburg die Rechteinhaberin. Hintergrund ist eine Urheberrechtsverletzung durch das öffentliche Anbieten des Films: Kidnapping Freddy Heineken im Wege des Filesharings über eine P2P Tauschbörse.

Was wird mit der Abmahnung von Ihnen gefordert?

Unter Darlegung der Sach- und Rechtslage fordert die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte für die Firma Splendid Film GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Lizenzschadensersatz sowie Aufwendungsersatz. Bei der dargestellten Haftung wird unterschieden zwischen einer möglichen Täterhaftung oder einer Störerhaftung. Insoweit werden zwei alternative Varianten an Unterlassungserklärungen vorformuliert beigefügt.

Obwohl der Schaden genau aufgeschlüsselt wird und mit einem Betrag von insgesamt 1.471,72 € endet, wird mit der Abmahnung Splendid Film GmbH das Angebot unterbreitet, die genannten Geldersatzansprüche gegen Zahlung einer Pauschale von 800 € abzugelten.

Was können Sie gegen die Abmahnung tun?

Vor der Abgabe irgendwelcher Erklärungen oder einer Kontaktaufnahme, empfehlen wir in derartigen Filesharing-Fällen unbedingt Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir in Ihrem Fall eine kostenlose Ersteinschätzung abgeben können, die Ihnen für das weitere Vorgehen weiterhilft und Ihnen die möglichen Handlungsalternativen aufzeigt. Schicken Sie Ihre Abmahnung einfach unverbindlich über das rechts eingeblendete Kontaktformular an uns, Rechtsanwalt Harzheim meldet sich dann umgehend bei Ihnen.