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Mir liegt eine Abmahnung der Simone Breuer aus Krefeld zur Prüfung vor. Sie ist Bloggerin und Infuencerin. Diese mahnt eine Urheberrechtsverletzung ab. Der Vorwurf lautet, dass die Betroffenen von ihr erstellte Fotos für eigene Angebote im Internet nutzen. Vertreten wird Frau Breuer durch die Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte aus Hannover.

Rechtlicher Hintergrund der Abmahnung

Der Fotograf ist gem. § 72 Abs. 2 UrhG Inhaber der Leistungsschutzrechte an dem Lichtbild. Insoweit gelten die gleichen Schutzrechte wie bei Lichtbildwerken. Die Einbindung eines solchen Werkes ohne Einwilligung des Rechteinhabers (Fotografen) stellt eine unerlaubte Vervielfältigung dar. Zudem liegt eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG vor. Daraus entstehen Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche (Anwaltskosten) gem. §§ 97, 97a UrhG.

Die Forderungen aus der Abmahnung Simone Breuer

Die Anwälte von Frau Breuer fordern im Wege der Lizenzanalogie Schadensersatz für die Nutzung des Fotos in Höhe von 1.800 €. Wegen unterbliebener Nennung der Urheberin des Fotos wird zudem ein 100%iger Verletzerzuschlag angedroht.

Frau Breuer verlangt u.a. Auskunft über die Herkunft, Dauer der Nutzung und Anzahl der Zugriffe auf das rechtswidrig genutzte Lichtbild. Schließlich verlangt sie Erstattung der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 729,23 € auf der Basis eines Gegenstandswertes von 7.800 €.

Was können Sie gegen eine Abmahnung von Simone Breuer tun?

Uns liegen bereits mehrere Abmahnungen vor. Selbst wenn der Unterlassungsanspruch grundsätzlich berechtigt sein sollte, sollte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wohl überlegt sein. Eine Unterlassungserklärung ist mindestens 30 Jahre lang gültig.

Es kommt häufig bei der Unterlassungserklärung auf die genaue Formulierung an, um sich vor zukünftiger Inanspruchnahme zu schützen. Zudem sollte ein Schuldanerkenntnis ausgeschlossen sein.

Schließlich sind die erhobenen Forderungen zum Lizenzschadensersatz in der Regel zu hoch gegriffen. Insoweit muss dann regelmäßig verhandelt werden, wenn eine außergerichtliche Lösung des Falles erzielt werden soll. Auch bei geltend gemachten Auskunftsbegehren ist Fingerspitzengefühl erforderlich. Wir haben jahrelange Erfahrung mit derartigen Fällen und unterstützen Sie gerne.

Sollten Sie weitere Fragen zur zur Abmahnung haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei.

 

Fragen kostet nichts!


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