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Mir liegt eine Abmahnung des Fotografen Jörg Hofmann vertreten vom 29.09.2015 zur Prüfung vor. Rechtsanwälte Scharfenberg Hämmerling, Hamburg  vertreten den Abmahner. Es geht um die unerlaubte Verwendung geschützen Bildmaterials bei einem Angebot auf eBay.

Was fordert die Abmahnung von Jörg Hofmann?

Gefordert wird ein sofortiges Unterlassen der Bildnutzung und das Löschen aller Dateien. Dies, damit das Foto nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht werden kann.

Sodann verlangt RA Hämmerling Auskunft über die Herkunft des streitgegenständlichen Bildes. Ferner die Anzahl der Vervielfältigungen sowie Angaben dazu, wann, wie oft und wie lange ein öffentliches Zugänglichmachen erfolgt ist.

Schließlich fordert er zur Vermeidung der Wiederholungsgefahr die kurzfristige Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Als Schadensersatzforderung berechnet der Anwalt folgenden Betrag:

  • Lizenzschadensersatz 1.395 €
  • Recherchekosten 85 €
  • Anwaltskosten 679,10 €
  • Gesamtforderung 2.159,10 €

Abmahnung – Was tun?

Auf die Abmahnung der des Herrn Jörg Hofmann sollten Sie unbedingt fristgerecht reagieren. Es empfiehlt sich aber nicht, ohne vorhergehende fachliche Überprüfung der Abmahnung durch einen Rechtsanwalt, den verlangten Schadensersatzbetrag zu zahlen und/oder die von der Kanzlei vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. Auch sind die erhobenen Schadensersatzforderungen im Regelfall überhöht.

Nutzen Sie einfach unser Angebot nach Erhalt einer Abmahnung und fordern eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an!


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