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Mir liegt eine Abmahnung der  ROTPUNKT Dr. Anso Zimmermann GmbH aus Niederaula vor. Diese mahnt mit Schreiben vom 19.02.2020 wegen einer irreführenden Werbung ab. Rechtsanwalt Eckard Nachtwey aus Bremen vertritt dabei die Abmahnerin.

Abmahnung ROTPUNKT Dr. Anso Zimmermann GmbH – Rechtlicher Hintergrund

Die ROTPUNKT Dr. Anso Zimmermann GmbH ist Inhaberin der deutschen Bildmarke 396 10 669 „Roter Punkt“. Die Marke steht in Kraft und wird fortlaufend rechtserhaltend durch die ROTPUNKT Dr. Anso Zimmermann GmbH benutzt. Die Marke ist registriert für „Isolierbehälter, nämlich Isolierflaschen, Isolierkannen und Isolierspeisegefäße“. In der Eintragungsurkunde sind diese dann jeweils noch mit dem Wortbestandteil „Thermos“ bezeichnet. Letzterer findet zwischenzeitlich aufgrund der Eintragung der Marke eines Mitbewerbers mit diesem Schlagwort für identische Waren nicht mehr Verwendung. Dieses schränkt jedoch den Schutzumfang der Marke nach Einschätzung der Markeninhaberin nicht ein.

Die ROTPUNKT Dr. Anso Zimmermann GmbH beanstandet, dass die Abgemahnte auf der Internethandelsplattform „real“ Isolierkannen bewirbt und anbietet, die zumindest auf den Produktfotos einen rotfarbenen Druckhebel an dem Deckel der Isolierkanne aufweisen.

Nach testweiser Bestellung der Isolierkanne wurde festgesellt, dass die gelieferte Isolierkanne nicht über einen solchen roten, runden Knopf verfügt, sondern dieser grau ist. Wäre die Isolierkanne entsprechend der Bewerbung im Internet mit einem roten runden Druckhebel geliefert worden, hätte es sich um eine Markenverletzung gehandelt, da zwischen den Vergleichskennzeichen Verwechslungsgefahr besteht. Da die Isolierkanne jedoch mit einem grauen runden Knopf geliefert wurde, begründet dies den Tatbestand der irreführenden Bewerbung i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 1 a) UWG.

Forderungen der Abmahnung

Die ROTPUNKT Dr. Anso Zimmermann GmbH fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung binnen fünf Tagen. Binnen gleicher Frist verlangt sie die Erstattung von Abmahnkosten auf Basis eines Gegenstandswertes von 25.000,00 €, mithin 1.242,84 € inkl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.

Was können Sie gegen die Abmahnung tun?

Haben Sie auch eine Abmahnung der ROTPUNKT Dr. Anso Zimmermann GmbH erhalten? Dann wenden Sie sich gerne unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung an meine Kanzlei.

Senden Sie mir Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

 

Fragen kostet nichts!


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