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Mir liegt eine Abmahnung vom 25.01.2019 durch die Richard Hess Handels GmbH aus Sangerhausen Zur Prüfung vor. Die Rechteinhaberin mahnt eine Amazon-Händlerin ab. Vertreten wird die GmbH durch die Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker aus Kamen.

Grund der Abmahnung ist eine auf dem Marktplatz Amazon angeblich begangene Wettbewerbsbehinderung durch Verstoßes gegen die Richtlinien von Amazon.

Sachverhalt zur Abmahnung Richard Hess Handels GmbH

Die Richard Hess Handels GmbH vertreibt nach eigenen Angaben u.a. über den Fernabsatz bundesweit Spielzeugprodukte. Ebenso wie die abgemahnte Onlinehändlerin verfügt die Richard Hess Handels GmbH über ein Amazon-Verkaufskonto. Darüber verkauft sie erfolgreich Spielwaren, vornehmlich Modellautos einer bestimmten Marke. Der offizielle Distributor der unter der Marke vertriebenen Artikel ist eine bestimmte Firma aus Österreich. Sowohl die abgemahnte Onlinehändlerin als auch die Abmahnerin selbst sind dort Kunden beziehen dort gleichartige bzw. identische Produkte.

Die Richard Hess Handels GmbH beanstandet, dass Ihre Konkurrentin bis vor kurzem ihre eigene Marke bei der Bewerbung und dem Angebot der vorgenannten Produkte der bestimmten Marke, zusätzlich vorangestellt hat. Dies führt dazu, dass die unter Hinzufügung der eigenen Marke angebotene Waren von keinem anderen Anbieter durch entsprechendes „Anhängen“ mehr angeboten werden können.

Rechtliche Ausführungen

In dem Verhalten liegt nach Auffassung der abmahnenden GmbH ein Verstoß gegen die Angebotsbedingungen und Richtlinien von Amazon. Diese sehen vor, dass identische Produkte jeweils nur einmal gelistet werden dürfen und andere Händler sich daran anhängen dürfen. Die Rechtsprechung des OLG Hamm sieht darin eine Wettbewerbsbehinderung i. S. des § 4 Nr. 4 UWG.

Gleichzeitig geht durch das Verhalten eine Irreführung gemäß § 5 UWG einher. Es entsteht nämlich der Eindruck, dass es nur die abgemahnte Onlinehändlerin ist, die die streitgegenständlichen Artikel anbietet. Ferner erweckt sie dadurch den Eindruck, in einer besonderen lizenzrechtlichen Beziehung zu der bekannten Lieferfirma aus Österreich sowie der bestimmten Marke des Modellautoherstellers zu stehen, was nicht der Fall ist.

Die abgemahnte Onlinehändlerin hat ihre eigene Marke zudem zum Anlass genommen, bei Amazon mehrmals eine Markenverletzung durch die Richard Hess Handels GmbH anzuzeigen. Dies, weil sich letztere an das Angebot der Abgemahnten angehängt hatte. Das Verhalten hat dann nach Ansicht der Richard Hess Handels GmbH dazu geführt, dass ihr Verkäuferkonto bei Amazon gesperrt wurde.

Forderungen der Abmahnung

  • Die Abgemahnte soll die Beschwerden innerhalb von 11 Tagen bei Amazon zurücknehmen.
  • Ferner fordert sie innerhalb von 11 Tagen eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
  • Des Weiteren verlangt sie innerhalb einer Frist von 16 Tagen bestimmte Auskünfte, damit sie Schadensansprüche berechnen kann.
  • Zudem fordert sie auf, die Schadensersatzpflicht anzuerkennen.
  • Schließlich verlangt sie die Erstattung einer 1,3 Geschäftsgebühr nach einem Gegenstandswert von 40.000,00 € in Höhe von insgesamt 1.590,91 €.

Abmahnung Richard Hess Handels GmbH – Was können Sie tun?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der Richard Hess Handels GmbH erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Übersenden Sie mir Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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