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Mir liegt eine Abmahnung der Firma MT-Energie Service GmbH aus Zeven zur Prüfung vor. Die Rechteinhaberin vertreten die Münchner Rechtsanwälte honert + partner mbB. Diese mahnt eine Onlinebetreiberin ab, die auf ihrer Internetseite mit den Bezeichnungen Fortis, Alliator und Alligator plus wirbt.

Abmahnung MT-Energie Service GmbH – Hintergrund

Die MT-Energie Service GmbH ist Inhaberin der zusammengesetzten Mehrwortmarke MT-Fortis, eingetragen im DPMA unter DE 30632121 mit den Nizza-Klassen 7, 6, 12, die am 18. Mai 2006 eingetragen wurde und zur Bezeichnung eines Feststoffeintrag- und Substratzuführungssystems der MT-Energie Service GmbH dient.

Die MT-Energie Service GmbH ist nach eigenen Angaben ferner Inhaberin der zusammengesetzten Mehrwortmarken MT-Alligator und MT-Alligator plus, die im Geschäftsverkehr eingeführte Marken zur Bezeichnung von Feststoffeintrag- und Substratzuführungssystemen sind.

Ferner ist die MT-Energie Service GmbH der Meinung, dass das Anbieten der Feststoffeintragssysteme unter der Bezeichnung Fortis, Alligator und Alligator plus eine unzulässige, irreführende geschäftliche Handlung i. S. d. § 5 Abs. 2 UWG darstelle.

Die von uns vertretene Mandantin vertreibt insbesondere in Deutschland über einen Online-Shop Ersatzteile, die unter der Bezeichnung Fortis, Alligator und Alligator plus präsentiert und zum Verkauf angeboten werden.

Abmahnung MT-Energie Service GmbH – Was wird gefordert?

Die MT-Energie Service GmbH beruft sich zu den dargestellten Marken jeweils auf ein ein ausschließliches Markenrecht i. S. d. § 14 Abs. 1 MarkenG. Unserer Mandantin wird gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG insbesondere untersagt, die Bezeichnungen Fortis, Alligator und Alligator plus für Feststoffeintrag- und Substratzuführungssysteme bzw. Ersatzteile zu benutzen, da wegen der Identität mit der Marke eine Gefahr von Verwechslungen besteht.

Nach Auffassung der MT-Energie Service GmbH ist es unserer Mandantin gemäß 14 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG nicht gestattet, unter diesen Zeichen Feststoffeintrag- und Substratzuführungssysteme bzw. Ersatzteile anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen. Gefordert wird daher gemäß § 14 Abs. 6 MarkenG Schadensersatz sowie gemäß § 19 MarkenG Auskunft, u. a. über den Vertriebsweg der rechtsverletzenden Erzeugnisse.

Unsere Mandantin ist zudem aufgefordert, die Verwendung der Bezeichnungen Fortis, Alligator und Alligator plus unverzüglich zu unterlassen, insbesondere unverzüglich die in ihrem Onlineshop aufgeführten Zeichen „Fortis“, „Alligator“ und „Alligator plus“ und die dazugehörigen Beschreibungen und Bilder vollumfänglich und endgültig zu entfernen.  Sie ist weiter aufgefordert, Auskunft über den Lieferanten sowie andere Vorbesitzer sowie der gewerblichen Abnehmer und die Menge der ausgelieferten, erhaltenen und bestellten Feststoffeintrag- und Substratzuführungssysteme bzw. Ersatzteile zu erteilen.

Ebenfalls soll Auskunft über die Umsätze erteilt werden, die mit den gekennzeichneten Feststoffeintrag- und Substratzuführungssystemen bzw. Ersatzteilen erzielt wurden, sowie über Art und Umfang der getätigten Werbung. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung war der Abmahnung beigefügt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Auskunft und Schadensersatz bleibt vorbehalten. Des Weiteren wird die Erstattung von Abmahnkosten auf Basis eines Gegenstandswertes von 20.000,00 €, mithin 984,60 € geltend gemacht.

Abmahnung – Was können Sie tun?

Wenn Sie eine ähnliche Abmahnung der Firma MT-Energie Service GmbH erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde die Abmahnung dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

 

Fragen kostet nichts!


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