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Mir liegt eine Abmahnung der home24 SE aus Berlin vom 15.09.2020 wegen Verletzung der Marke home24 vor.

Die Markeninhaberin mahnt damit einen Onlinehändler wegen rechtswidriger Nutzung der Marke „home24“ ab. Die Rechtsanwaltskanzlei Hogan Lovells International LLP aus Hamburg vertritt die Rechteinhaberin.

Abmahnung home24 | Hintergrund

Die home24 SE ist nach eigenen Angaben einer der größten und bekanntesten europäischen Online-Händler für Möbel und Einrichtungsgegenstände. Sie entstand auf Grund eines Umwandlungsbeschlusses vom 14.05.2018 durch formwechselnde Umwandlung der Home24 AG.

Die home24 SE ist seit vielen Jahren unternehmerisch aktiv und vertreibt unter dem Namen „home24“ rund 100.000 Produkte in sieben Ländern (Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Niederlande, Belgien). Dabei bedient sie sich mehrerer Webshops, deren Domainnamen sich aus der Second-Level-Domain „home24“ und der länderspezifischen Top-Level-Domain zusammensetzen. Weiterhin bietet sie ihre Waren und Dienste auch über die „home24“- App an.

Rechte an Marke

Die home24 SE ist u. a. Inhaberin der registrierten EU-Marken: UM 105 74 085 (Bildmarke) für Waren der Klassen 20, 24 und 35 und UM 156 82 404 (Bildmarke) für Waren der Klassen 20, 24 und 35.

Daneben ist das Kennzeichen „home24“ laut Abmahnung auch als besondere Geschäftsbezeichnung sowie als Firmennamensrecht gemäß § 5 MarkenG und § 37 HGB geschützt.

Der home24 SE ist aufgefallen, dass der Abgemahnte auf seiner Webseite unter Verwendung einer ähnlichen Kennzeichnung unterschiedliche Waren bewirbt, die wie die Waren der home24 SE, dem „Home and Living“- Bereich zuzuordnen sind. Der Abgemahnte benutzt das Zeichen nicht nur als Domain, sondern auch als besondere Geschäftsbezeichnung.

Die geschilderte und abgebildete Online-Präsenz stellt nach Einschätzung der Kanzlei Hogan Lovells eine Verletzung der Kennzeichenrechte der home24 SE dar. Der Abgemahnte verwendet das Zeichen der home24 SE für Waren, die identisch oder zumindest hochgradig ähnlich zu denen sind, für welche die „home24“ Marken der home24 SE geschützt sind und benutzt werden. Das angegriffene Zeichen ist zudem hochgradig ähnlich zu den „home24“ Marken der home24 SE.

Die Abmahnende verfügt gegenüber dem Abgemahnten demnach über einen kennzeichenrechtlichen Unterlassungsanspruch gem. Art. 9 Abs. 2, llt. b), Abs. 3 UMV wegen Verletzung ihrer Unionsmarken. Des Weiteren steht der home24 SE nach §§ 5, 15 Abs. 2, Abs. 4 MarkenG ein Unterlassungsanspruch wegen Verletzung ihrer Unternehmenskennzeichen zu.

Forderungen der Abmahnung

Die home24 SE fordert die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung binnen einer Woche. Ferner verlangt sie binnen zwei Wochen die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr auf Basis eines Gegenstandswertes von 250.000,00 €, mithin 3.420,72 € inkl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.

Was tun gegen die Abmahnung home24?

Haben Sie auch eine Abmahnung der home24 SE erhalten? Dann wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei.

Übersenden Sie mir einfach die erhaltene Abmahnung über mein Kontaktformular. Ich werde mich dann so schnell wie möglich bei Ihnen mit einem Lösungsvorschlag melden.

Fragen kostet nichts!


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