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Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Herrn Klaus Dyka aus Balingen vom 26.02.2020 zur Ersteinschätzung vor. Rechtsanwalt Andreas Gerstel aus Greven vertritt dabei den Abmahner. Der Vorwurf besteht darin, dass der Betroffene bei eBay Angeboten gegen mehrere gesetzliche Informationspflichten gegenüber Verbrauchern verstößt.

Abmahnung Klaus Dyka

Abmahnung Klaus Dyka – Rechtlicher Hintergrund

Herr Klaus Dyka trägt in der Abmahnung vor, dass beide Parteien auf der Auktionsplattform eBay u. a. Hitzeschutzfolien vertreiben und somit in einem Wettbewerbsverhältnis zueinander stehen.
Der Abgemahnte wird mit der Abmahnung aufgefordert,

  • klar und verständlich in den Preisangaben seiner Angebote darauf hinzuweisen, ob sich die Angebote mit oder ohne Umsatzsteuer verstehen;
  • Angaben über die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsabschluss führen, zu machen;
  • den Kunden darüber zu unterrichten, wie er mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann;
  • den Verbraucher darüber zu informieren, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer selbst gespeichert wird und ob der Unternehmer selbst den Vertragstext dem Kunden zugänglich macht;
  • Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für Waren zur Verfügung zu stellen;
  • dem Verbraucher an leicht zugänglicher Stelle einen Hyperlink zur OS-Plattform zur Verfügung zu stellen;
  • den Verbraucher entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über die Erhebung und Speicherung aller Daten zu unterrichten;
  • Grundpreise gemäß § 2 Preisangabenverordnung anzugeben.

Forderungen der Abmahnung

Mit der Abmahnung fordert Herr Klaus Dyka die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung binnen einer Woche. Die Höhe der Abmahnkosten gibt Rechtsanwalt Gerstel noch nicht auf. Hier wird eine spätere Berechnung erfolgen. Erfahrungsgemäß liegen die Kosten dann bei Gegenstandswerten zwischen 15.000 € und 45.000 €, mithin zwischen 1.029,35 € und 1.706,94 €.

Abmahnung Klaus Dyka – Was können Sie tun?

Haben Sie auch eine Abmahnung von Herrn Klaus Dyka erhalten haben? Dann wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an unsere Kanzlei. Sie können mir gerne Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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    Update 12.05.2020

    Uns liegt eine weitere Abmahnung von Herrn Dyka über Rechtsanwalt Andreas Gerstel vom 06.05.2020 vor. Im aktuellen Fall geht es um zwei Wettbewerbsverstöße. Nämlich einem fehlenden Hyperlink zur OS-Plattform und um widersprüchliche Angaben zu den Rücksendekosten.


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