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Mir liegt eine Abmahnung der Kiepenheuer & Witsch GmbH & Co. KG aus Köln zur Prüfung vor. Diese mahnt mit Schreiben vom 10.12.2019 wegen unbefugter Verwendung urheberrechtlich geschützter Texte ab. Rechtsanwalt Björn Schneider der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke aus Köln vertritt dabei die Abmahnerin.

Mir liegt eine weitere Abmahnung von Kiepenheuer und Witsch GmbH & Co. KG vom 16.02.2022 zur Prüfung vor. Persönlich vertritt hier die Rechtsanwältin Renate Schmid. Die Abmahnung ist nur deshalb berechtigt, weil eine alte im Jahre 2015 abgemahnte Rechtsverletzung noch im Google Cache zu finden ist.

Abmahnung Kiepenheuer & Witsch GmbH & Co. KG – Rechtlicher Hintergrund

Die Kiepenheuer & Witsch GmbH & Co. KG ist Verlegerin des Literaturnobelpreisträgers Heinrich Böll. Als solche ist sie Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an den Werken Heinrich Bölls, insbesondere des Rechts der Vervielfältigung (§§ 15 Abs. I Nr. I, 16 UrhG) und der öffentlichen Zugänglichmachung (§§ 15 Abs. 2 Nr. 2. 19 a UrhG).

Die Kiepenheuer & Witsch GmbH & Co. KG hat festgestellt, dass es durch die von dem Abgemahnten betriebene Website zu einer erheblichen Verletzung ihrer Rechte gekommen ist. So wurde festgestellt, dass das urheberrechtlich geschützte Schriftwerk „Anekdote zur Senkung der Arbeitsmoral“ auf der Website des Abgemahnten angeboten wird. Das streitgegenständliche Werk mit dem Titel „Anekdote zur Senkung der Arbeitsmoral“ genieße unstreitig urheberrechtlichen Schutz nach § 2 Abs. I Nr. I, Abs. 2 UrhG. Das Werk wird auf ihrer Webseite wie folgt abgebildet:

Die Nutzung des urheberrechtlich geschützten Werks der Kiepenheuer & Witsch GmbH & Co. KG verletze ihre Urheberrechte, da sie dem Abgemahnten zu keiner Zeit die Nutzung des Werkes gestattet habe.

Forderungen der Abmahnung

Die Kiepenheuer & Witsch GmbH & Co. KG fordert die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Auskunftserteilung binnen zehn Tagen.

Ferner wird die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr auf Basis eines Gegenstandswertes von 10.000,00 €, mithin 887,03 € inkl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer gefordert.

Die Erstattung von Abmahnkosten der Abmahnung vom 16.02.2022 betrifft eine 1,3 Geschäftsgebühr auf Basis eines Gegenstandswertes von 10.000,00 €, mithin 973,66  € inkl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Hinzu kommt noch Schadensersatz nach Erteilung der Auskunft in unbekannter Höhe (Abhängig von der Nutzungsdauer).

Abmahnung Kiepenheuer & Witsch GmbH & Co. KG – Was können Sie tun?

Haben Sie auch eine Abmahnung durch die Kiepenheuer & Witsch GmbH & Co. KG erhalten? Dann wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei.

Übersenden Sie mir gerne Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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    Beachten Sie auch unseren Beitrag, wie Sie richtig auf eine Abmahnung reagieren.


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