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Der Fotograf Jean Claude Castor aus Berlin lässt einen Onlinehändler abmahnen, weil dieser ein Foto unter Verletzung von Urheberrechten genutzt haben soll. Es vertritt die Kanzlei Fechner Legal aus Berlin.

Abmahnung Jean Claude Castor – Rechtlicher Hintergrund

Kamera und Fotograf

© Witthaya – fotolia.com

Herr Jean Claude Castor hat laut Abmahnung festgestellt, dass ein von ihm geschaffenes Foto auf der Internetseite des Onlinehändlers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Soweit feststellbar, sind weder Nutzungsrechte erworben, noch gibt es einen Lizenzvertrag. Insbesondere erfolgt auch keine Nennung des Urhebers.

 

Durch die Verwendung des Bildes auf der Internetseite des Onlinehändlers sind laut Rechteinhaber urheberrechtliche Nutzungsrechte gemäß § 17 UrhG und § 19a UrhG verletzt.

Was fordert die Abmahnung Jean Claude Castor?

Die Rechtsanwälte Fechner Legal fordern wegen rechtswidriger Fotonutzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung binnen acht Tagen. Ein Entwurf ist der Abmahnung beigefügt.

Ferner fordert die Kanzlei die Erstattung von Abmahnkosten nebst Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer auf Basis eines Gegenstandswertes von 6.000,00 €. Mithin sind 655,69 € gefordert. Des weiteren werden Dokumentationskosten in Höhe von 113,05 € brutto sowie 930,00 € an Schadensersatz geltend gemacht.

Abmahnung Jean Claude Castor – Was tun?

Für den Fall einer rechtswidrigen Fotonutzung oder öffentlichen Bildnutzung ohne Einhaltung der Lizenzbedingungen, steht dem Urheber bzw. dem Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte entsprechende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu. In derartigen Angelegenheiten sollte schnellstmöglich dafür gesorgt werden, dass das Bildmaterial endgültig aus dem Internet entfernt wird.

Im Anschluss daran sollte fristgemäß eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldanerkenntnis abgegeben werden. Hinsichtlich des geltend gemachten Schadensersatzes stellt sich dann lediglich noch die Frage der Angemessenheit der Höhe der Forderung. Insoweit sollte jeder Einzelfall sorgfältig überprüft werden, um festzustellen, ob möglicherweise Reduzierungsmöglichkeiten bei der Berechnung des Lizenzschadensersatzes bestehen.

Insoweit stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Verfügung. Wir haben schon eine Vielzahl derartiger Urheberrechtsverletzungsfälle bearbeitet. Wir können Ihnen helfen, weitere Schäden zu vermeiden und auch Zahlungsforderungen zu reduzieren. Nehmen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch und entscheiden dann, wie Sie sich in ihrem Falle weiter verhalten wollen. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

UPDATE 06.02.2018

Uns liegt eine weitere Abmahnung des Fotograf Jean Claude Castor aus Berlin vom 26.01.2018 zur Prüfung vor. Dieser ist vertreten durch die Kanzlei Fechner Legal aus Berlin. Erneut geht es um die Nutzung eines seiner Fotos auf einer Webseite.

Die Rechtsanwälte Fechner Legal fordern auch in diesem Fall die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein Entwurf wurde der Abmahnung beigefügt.

Ferner fordern die Anwälte die Erstattung von Abmahnkosten nebst Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer auf Basis eines Gegenstandswertes von 6.000,00 €. Dies wären mithin 655,69 €. Ebenfalls machen sie Dokumentationskosten in Höhe von 113,05 € brutto sowie 1.737,50 € an Schadensersatz geltend.


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