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Die Firma Huber Medien GmbH aus München lässt über den in der Vergangenheit durch sogenannte Filesharing Abmahnung bekannt gewordenen Rechtsanwalt Rainer Munderloh aus Oldenburg die Verletzung von Urheberrechten durch eine nicht lizenzierte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Kartenmaterials sowie die dazu fehlende Quellenangabe abmahnen.

Abmahnung Huber Medien GmbH – was wird gefordert?

Als Inhaber der Nutzungsrechte an einer Weltkarte fordert die Firma Huber Medien GmbH von dem Betroffenen die unverzügliche Entfernung des beanstandeten Kartenmaterials aus dem Internet.

Des weiteren wird zur Vermeidung der aus der Rechtsverletzung resultierenden Wiederholungsgefahr von Rechtsanwalt Rainer Munderloh die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung und Lizenzschadensersatz in Höhe von 344,49 € nebst Verletzerzuschlag wegen unterlassener Quellenangabe von 172,25 € Rechercheklosten von 95 € sowie Anwaltskosten für die Abmahnung von weiteren 679,10 € gefordert. Die Gesamtforderung beträgt 1.290,84 €.

Alternativ wird für die zukünftige und zeitlich unbegrenzte Nutzung des Kartenmaterials sowie die Abdeckung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten ein Lizenzvertrag zu einer pauschelen Vergütung von 1.184,04 € angeboten.

Was können Sie gegen eine Abmahnung der Huber Medien GmbH tun?

Da auch Kartenmaterialien eine geistige Schöpfung darstellen, die urheberrechtsfähig sind, bedarf es zu jeder Nutzung einer entsprechenden Lizenz des Rechteinhabers. Liegt diese nicht vor, bestehen gem. § 97 UrhG grundsätzlich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers Huber Medien GmbH.

Gleichwohl sollte die von Rechtsanwalt Rainer Munderloh vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet werden und/oder der geforderte Schadensersatz bezahlt werden, da mit dem daraus entstehenden Unterlassungsvertrag zu weitreichende Verpflichtungen verbunden sein können. Oftmals gibt es alternative Lösungsmöglichkeiten. Ob das Angebot des Lizenzvertrages eine sinnvolle Alternative darstellt, ist eine Frage des Einzelfalls und sollte in jedem Fall mit einem Rechtsanwalt abgestimmt werden.

Nutzen Sie einfach unsere Erste Hilfe nach Erhalt einer Abmahnung und fordern eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an! Dort erfahren Sie dann auch die weiteren Handlungsmöglichkeiten.


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