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Der Onlinehändler Gregory Neeb – handelnd unter dem Namen Daliono Spielwaren – mahnt regelmäßig Mitbewerber ab. Grund für die Abmahnungen ist in der Regel ein gewerblicher Privatverkauf bei eBay. Hintergrund ist, dass die Abgemahnten in einem gewerblichen Umfang Spielwaren als Privatverkäufer anbieten. Dadurch werden die Onlinehändern obligenden gesetzlichen Informationspflichten missachten.

Vertreten wird Herr Gregory Neeb von der Kanzlei Diesel Schmitt Ammer Rechtsanwälte aus Trier.

Abmahnung Gregory Neeb

© Fiedels – fotolia.com

UPDATE 20.09.2017

Herr Gregory Neeb aus Zettingen mahnt über Diesel Schmitt Ammer Rechtsanwälte erneut private Onlinehändler wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens ab. Der Vorwurf besteht darin, dass der Privatverkauf aufgrund der Vielzahl von Verkäufen in einem gewerbsmäßigen Umfang bei eBay stattfindet.

UPDATE 06.11.2018

Mit einer Abmahnung vom 25.10.2018 nimmt Herr Neeb zum zweiten Mal eine Onlinehändlerin wegen gewerblichen Privatverkauf in Anspruch. Da diese nach der ersten Abmahnung im Jahre 2015 bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, fordert er jetzt auch eine Vertragsstrafe von 6.000 €.  Die Vertragsstrafe bezieht sich auf vier Wettbewerbsverstöße (1.500,00 € pro Verstoß).

Abmahnung Gregory Neeb | Hintergrund

Herr Gregory Neeb handelt nach Angaben der Kanzlei Diesel Schmitt Ammer Rechtsanwälte seit vielen Jahren im Wege des Onlinehandels mit Spielwaren, Kostümen und Beleuchtungsartikel. Die Abgemahnte bieten Verbrauchern ebenfalls Spielzeug im Wege des Fernabsatzes, u. a. über die Verkaufsplattform eBay zum Kauf an.

Herr Gregory Neeb beanstandet mit seinen Abmahnungen, dass sich die Betroffenen nicht an die Regeln des lauteren Wettbewerbs halten und führt diese im einzelnen wie folgt auf:

Die eBay Angebote werden stets als „privat“ deklariert, obwohl keine Zweifel an der Gewerblichkeit der Angebote bestehen. Dadurch verschafft sich der „private“ Händler erhebliche unlautere Wettbewerbsvorteile, da er über die Gewerblichkeit seiner Angebote hinwegtäuscht und den Verbraucher nicht über seine ihm gesetzlich zustehenden Rechte informiert.

Dem Verbraucher steht im Fernabsatz nämlich insbesondere ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, das für die Rechtsstellung des Verbrauchers zentrale Bedeutung hat und über das umfassend zu belehren ist.

Ferner informieren die Abgemahnten – entgegen ihrer gesetzlichen Pflicht – nicht über ihre Identität (Impressum).

In manchen Fällen wird die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen.

Als Mitbewerber verlangt Herr Gregory Neeb gemäß § 8 Abs. 1 und 3 Ziff. 1 UWG daher Unterlassung.

Abmahnung Gregory Neeb – Was genau wird gefordert?

Herr Gregory Neeb fordert über Diesel Schmitt Ammer Rechtsanwälte zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung dazu auf, die genannten Rechts- und Wettbewerbsverstöße unverzüglich zu beenden und eine ausreichende Unterlassungserklärung binnen kurzer Frist abzugeben. Ferner wird die Erstattung von Abmahnkosten auf Basis eines Gegenstandswertes von 20.000,00 €, mithin 984,60 € sowie in der Regel Testkaufkosten geltend gemacht. Die Testkaufkosten entstehen zur Ermittlung der Adresse des privaten Anbieters.

Im einzelnen fordert Herr Neeb Unterlassung dahingehend,

  • gewerbliche Angebote als „privat“ zu bezeichnen;
  • nicht über das den Verbraucher zustehende gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren;
  • nicht über eine Identität (Impressum) zu informieren;
  • die dem Verbraucher bei Mängeln der Kaufsache zustehenden gesetzlichen Rechte auszuschließen

Abmahnung Gregory Neeb – was können Sie tun?

Wenn Sie eine ähnliche Forderung von Herrn Gregory Neeb – handelnd unter dem Namen Daliono Spielwaren – erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Übersenden Sie uns einfach die erhaltene Abmahnung über das Kontaktformular.

Wir werden diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfen wir Ihnen dann im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

TIPP: Ab wann handeln Sie gewerblich? Lesen Sie auch unseren Beitrag zur Abmahngefahr wegen gewerblichen Privatverkaufs.


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