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Uns liegt mit Schreiben vom 22.03.2016 eine Abmahnung der Firma Travian Games GmbH zur Prüfung vor. Die Rechteinhaberin vertritt die Kanzlei Primus Rechtsanwälte, durch Rechtsanwalt Apostolos Saroglakis.

Hintergrund ist die Benennung eines Onlineclons des Browsergames „Travian“ wegen Verletzung der Marke „Travian“.

Abmahnung der Travian Games GmbH – Sachverhalt

Nach den Vorwürfen der Travian Games GmbH wird das Spiel sowohl auf einer Webseite genutzt. Das gleiche gilt bei Youtube in entsprechenden Videos ohne Zustimmung des Markeninhabers.

Die Rechteinhaberin macht daher Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche i. S. der §§ 14 und 19 MarkenG geltend.

Was fordert die Abmahnung der Travian Games GmbH?

Sie fordert dazu auf,

  • die unberechtigte Weiterverbreitung des Clons ab sofort zu unterlassen;
  • etwaige zukünftige gleichartige Verletzungshandlungen durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu beseitigen;
  • Auskunft über Art, Umfang und Dauer der nach dem vorstehenden Punkt verbotenen Handlung in der EU zu erteilen;
  • allen Schaden zu ersetzen, der durch die in den vorgenannten verbotenen Handlungen entstanden ist und/oder zukünftig noch entstehen wird.

Schließlich fordert der Rechtsanwalt, die Kosten der Abmahnung zu tragen. Diese berechnen sich nach einem Gegenstandswert von 60.000,00 €, mithin 1.642,40 €.

Abmahnung  – Was können Sie tun?

Bei einer auf Markenrecht oder Urheberrecht gestützten Abmahnung sollten Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Dies um zu prüfen, ob der erhobene Vorwurf tatsächlich und vor allem auch in dem geltend gemachten Umfang gegeben ist.

Des Weiteren muss Auskunft erteilt werden, denn auch insoweit drohen gerichtliche Maßnahmen. Wenn Sie auch eine Abmahnung von der Travian Games GmbH erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde die Abmahnung dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

 

Fragen kostet nichts!


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