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Das Unternehmen arte fiori eK aus Memmingen, vertreten durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg, mahnt wegen unlauteren Wettbewerbs einen Mitbewerber ab und fordert von diesem, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung, es zu unterlassen,

darauf hinzuweisen, dass

  • der Lauf der Widerspruchsfrist mit dem Zeitpunkt beginnt, zu dem gemäß § 312g Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB die Widerrufsbelehrung vorliegt,
  • der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen hat,
  • der Käufer bei einem Warenwert bis zu EUR 40,00 die Rücksendekosten zu tragen hat.

Ungewöhnlich ist, dass noch keine Kosten für die Abmahnung geltend gemacht werden. Dies bedeutet aber nicht, dass keine Kosten entstehen! Nach meiner Einschätzung werden nach Erledigung der Unterlassungsforderung vermutlich noch Kosten in Höhe von etwa 745,40 € bis zu 865 € für die Abmahnung arte fiori eK geltend gemacht werden.

Abmahnung arte fiori eK – Hintergrund der Abmahnung

Nach Darstellung der Kanzlkei FAREDS ist das Unternehmen arte fiori® eK europaweit im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Kosmetikprodukten tätig. Der von der Abmahnung Betroffene bietet über seinen Onlineshop den Kauf von Kosmetikprodukten an. Daher sei ein Wettbewerbsverhältnis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG gegeben.

Die Abmahnung richtet sich dagegen, dass der Betroffene

  • die Kunden auf der Homepage darauf hinweist, dass die Widerrufsfrist gem. § 312g Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB mit Erhalt einer entsprechenden Widerrufsbelehrung zu laufen beginnt. Richtig wäre ein Hinweis darauf, dass die Widerrufsfrist mit dem Erhalt der Ware beginnt.
  • auf seiner Homepage darauf hinweist, dass grundsätzlich der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen habe. Dieses stehe nicht im Einklang mit der Gesetzeslage, wonach klar definiert sein müsse, ob der Käufer oder Verkäufer die Kosten der Rücksendung übernimmt.

in der Widerrufserklärung darauf verweist, dass bei einem Warenwert bis zu 40 € immer der Käufer die Kosten für eine etwaige Rücksendung zu übernehmen habe. Diese Aussage sei falsch, denn unabhängig vom Warenwert habe entweder der Verkäufer oder der Käufer die vollen Rücksendekosten zu tragen.

Abmahnung arte fiori eK – was können Sie tun?

Wenn auch Sie eine Abmahnung von arte fiori eK erhalten haben, wenden Sie sich gerne unverbindlich an meine Kanzlei und nehmen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres persönlichen Falls in Anspruch. Entscheiden Sie danach, ob Sie uns mit der weitergehenden Betreuung der Angelegenheit beauftragen möchten. Insofern vereinbaren wir mit Ihnen gerne ein individuelles Pauschalhonorar.


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